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Radio-Krieg in Meck-Pomm beendet: Antenne M-V darf den Zusatz „HIT-RADIO“ verwenden

24. Januar 2009

Das Landgericht Rostock hat in 1. Instanz mit Urteil vom 23.01.2009 festgestellt, dass die Betreiberin des Senders Antenne Mecklenburg-Vorpommern weiterhin berechtigt ist, ihr Hörfunkprogramm „HIT-RADIO Antenne Mecklenburg-Vorpommern“ zu nennen und mit der Aussage „HIT-RADIO Antenne Mecklenburg-Vorpommern – Das Original“ zu werben.

Die Betreiberin des Senders Ostseewelle, die landesweit das Hörfunkprogramm „Ostseewelle HIT-RADIO Mecklenburg-Vorpommern“ ausstrahlt, hatte im Wege der einstweiligen Verfügung beantragt, wegen einer Verwechselungsgefahr zwischen beiden Programmen und um nicht den Eindruck entstehen zu lassen, beim Programm des Senders Ostseewelle handele es sich um eine Fälschung oder Nachahmung, dem Sender Mecklenburg-Vorpommern die Verwendung des Zusatzes „HIT-RADIO“ und „Das Original“ zu verbieten. Die Betreiberin des Senders Ostseewelle konnte sich – so das Landgericht – nicht auf eine Markenrechts- oder Wettbewerbsverletzung berufen.

Der Wortbestandteil „HIT-RADIO“ sei nicht schutzfähig, da er nur eine beschreibende Werbeaussage über Inhalt und Qualität des Rundfunkprogramms darstelle. Eine Unterscheidung in der Bezeichnung beider Sender sei durch die Wortbestandteile „Ostseewelle“ und „Antenne“ möglich. Auch der Zusatz „Das Original“ beziehe sich auf den Wortbestandteil „Antenne“ und nicht auf den Zusatz „HIT-RADIO“.

Quelle: MVregio.de

Bild: Radio-Krieg in Meck-Pomm

14. Januar 2009

In Mecklenburg-Vorpommern streiten sich zwei Hitradios. Nicht etwa weil ein Morningshow-Moderator eher aus seinem Vertrag möchte sondern weil beide Sender Hitradios sein wollen. Kein Problem könnte man denken.

Gestern gab es nun laut BILD Mecklenburg-Vorpommern den vorläufigen Höhepunkt des Namensstreits vor dem Landgericht. Ostseewelle Programmchef Tino Sperke möchte der Konkurrenz Antenne MV den Namenszusatz „Hitradio“ verbieten lassen. „Da hängen sich doch Trittbrettfahrer an uns ran!“, wird Sperke in der Zeitung zitiert. Antenne MV-Programmchef Ecki Raff kontert „Hit und Radio sind doch Worte, die jeder benutzen darf“.

Nun stellt sich die Frage: Ist der Begriff Hitradio geschützt? Die Marke „Hitradio“ sei noch nicht einmal vom Patentamt geschützt. Verwechslungsgefahr würde auch nicht bestehen, so Richter Jens Albert gegenüber der BILD.

Die Urteilsverkündung im wohl derzeit kuriosesten Namensstreit der Radiobranche soll es Ende des Monats geben. Wir werden berichten.